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Beweislastumkehr des § 476 BGB im Falle von Mängeln, die nach Gefahrübergang sichtbar werden. Anforderungen an die Widerlegung durch den Verkäufer
Contributor(s): Abis, ILD (Author)

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ISBN: 366823535X     ISBN-13: 9783668235359
Publisher: Grin Verlag
OUR PRICE: $36.01  

Binding Type: Paperback
Language: German
Published: July 2016
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Additional Information
BISAC Categories:
- Law | Business & Financial
Physical Information: 0.07" H x 5.83" W x 8.27" L (0.11 lbs) 28 pages
 
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Publisher Description:
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Veranstaltung: Seminar zu Produktion und Handel, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit befasst sich mit dem Thema der Beweislastumkehr nach 476 BGB im Falle von Sachm ngeln die nach Gefahr bergang sichtbar werden sowie mit der Frage welche Anforderungen bei der Widerlegung der Vermutung an den Verk ufer zu setzen sind, anhand der aktuellen Rechtsprechung und mehrerer bedeutenden Urteile. Um den wirtschaftlichen Gesch ftsbetrieb zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher zu erleichtern wurde das Institut des Verbrauchsg terkaufs geschaffen. Die Vorschriften des Verbrauchsg terkaufs sind im Rahmen des SchuldRModG am 01.01.2002 aufgrund der Richtlinie der Europ ischen Union (EG-RL 99/44) eingef hrt worden. Das SchuldRModG sollte das BGB und speziell das Schuldrecht an die ver nderten Zeiten seit seiner Einf hrung anpassen und erneuern. Folglich wurde auch die Beweislastumkehr gem 476 BGB eingef hrt. Denn grunds tzlich hat der K ufer bei Sachm ngeln nach 434 BGB zu beweisen, dass ein Mangel vorliegt und dass dieser bereits bei Gefahr bergang vorhanden war. Diesen Beweis zu f hren, ist oft schwierig, da eine nach der Lieferung aufgetretener Mangel in vielen F llen genauso gut erst nachtr glich entstanden sein kann. Schwierigkeiten bei der Anwendung Beweislastregel nach 476 BGB ergeben sich immer dann, wenn innerhalb von 6 Monaten ein akuter Mangel sichtbar wird und der Verk ufer nachweisen muss dass dieser Sachmangel bei der bergabe noch nicht vorhanden war. Folglich kann auch ein Mangel auftreten, der von einem sogenannten Grundmangel bei Gefahr bergang herzuf hren ist. Dabei muss man die Umkehr der Beweislast, somit den Gegenstand und die Reichweite der Vermutung, in Betracht ziehen. Nach der Auffassung des BGH befestigt die Norm lediglich eine Vermutung in zeitlicher Hinsicht, dass ein nachgewiesene
 
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